You are currently viewing COVID Bestimmungen ab 12.12.2021

Aussendung des Aeroclub:

Modellflugplätze dürfen zum Zweck der Ausübung des Modellflugsports im Freien, bei dessen Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, grundsätzlich betreten werden.

a) Falls kein 2G-Nachweis vorliegt, ist jedoch die Sportausübung im Freien nur allein erlaubt, oder mit

i. im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen,
ii. dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner,
iii. einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister) und
iv. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird.

b) Zu anderen Sportausübenden ist ein Mindestabstand von zwei Meter einzuhalten.

(2b) Die Benützung von Paragleitern und Hängegleitern zum Zweck der körperlichen und psychischen Erholung ist unter Einhaltung der für Modellflugplätze genannten Regeln möglich.

Auf das Grundgebot der Fliegerei, keinerlei Risiken einzugehen, ist besonderes Augenmerk zu legen!