Liebe Piloten, wir in vielen anderen Fluggebieten unterliegen auch wir bestimmten Auflagen zur Nutzung unseres Fluggebietes. Zuwiderhandeln kann zu Einschränkungen bzw. zur Sperre führen. Dies kann nicht im Sinne der Piloten sein. Aus diesem Grund ersuchen wir alle Piloten um Einhaltung der lokalen Spielregeln.

Die Benützung der Start- und Landeplätze ist ausnahmslos Mitgliedern, Flugschülern der lokalen Flugschule, sowie Besitzern einer gültigen Tageskarte, welche im Gasthaus Postl erhätlich ist, gestattet.

Jedes Soaring Club Mitglied ist berechtigt Piloten zu kontrollieren, ob diese Mitglied sind bzw. eine gültige Tageskarte besitzen.

Piloten, welche ohne gültige Berechtigung auf den Start- bzw. Landeplätzen angetroffen werden, zahlen € 10,- Tagesgebühr.
Piloten, welche wiederholt ohne Berechtigung angetroffen werden, droht ein generelles Startverbot.

Unsere Startplätze

Gestartet werden darf ausnahmslos nur auf den beiden markierten Startplätzen. Das Starten auf der „Sky Walk Wiese“ ist verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht!

oststart

Startplatz-Ost: Primär für Paragleiter. Ideale Windrichtung SO. Vorsicht bei S-SW Winden – Rotoren! Bei leichtem SW empfiehlt es sich den Schirm etwas weiter unten auszulegen und somit dem Rotor auszuweichen. Die starke Thermik kann oftmals einen NW Wind als SO erscheinen lassen. Im Zweifelsfall lieber auf einen Start verzichten oder Locals fragen.

 

Startplatz-Süd: Primär für Hängegleiter. Für Paragleiter sehr anspruchsvoll! Ideale Windrichtung S. Vorsicht bei O, NO, ONO Winden – gefährliche Rotoren! Paragleiter müssen sich fertig adjustieren, bevor sie den Startplatz belegen. Wir empfehlen Paragleiter generell den Oststartplatz zu nutzen.

Unsere Landeplätze

Landeplatz 1: sowohl für Hänge- als auch Paragleiter bestens geeignet. Wir haben zwei Wiesen zum Landen. Da hier die Hängegleiter landen, ist die Landevolte unbedingt zu beachten!

Landeplatz 3: Der Hauptlandeplatz für Paragleiter, direkt neben der Mautstation Hohe Wand gelegen. Für Hängegleiter nicht geeignet.

Landeplatz 2: Befindet sich am Fuße der Wand (erste Kehre). Diese Wiese wird von der Flugschule als Übungsgelände genutzt. Bei Schulungsbetrieb muss abseits mit ausreichend Abstand gelandet werden! Landevolte beachten! Diesen Landeplatz nur nutzen, wenn die Höhe für Landeplatz 3 (Mautstation) nicht mehr ausreicht.

Landevolte am Landeplatz 1

Am Landeplatz 1 (Landeplatz der Flugschule) ist die Landevolte einzuhalten, um den Flugschülern eine stressfreie Landung zu ermöglichen!

Toplandeplatz: befindet sich auf der großen Wiese südwestlich des Gasthauses Postl. Landeplatz ist sofort zu verlassen und Abbauplatz verwenden. Bei stark thermischen und windigen Bedingungen ist dieser Landeplatz sehr gefährlich – unbedingt meiden! Es ist in der Regel einfach per Anhalter von der Mautstation hoch zu kommen. Auf die Windscherungen auf Grund der Leelage ist zu achten. Hier gibt es ein Bild der Windverhältnisse.

Wichtige Hinweise!
Luftraumbeschränkung: Über der Hohen Wand gilt eine Höhenbeschränkung bis zum Hochkogelhaus (SRA Wien V 6500 FT/MSL 1980m). Südwestlich davon gilt die SRA Wien VIII mit einer maximalen Flughöhe von 8500 FT/MSL oder 2.590m. Diese Beschränkung ist unbedingt einzuhalten! Luftraum NÖ/Wien.

Bitte die Luftfahtregeln beachten – Details dazu findest Du hier.

Diese Hinweise, insbesondere jene auf allfällige Gefahren erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Es obliegt jedem Piloten, die Wetterbedingungen und sonstige Einflüsse selbstständig einzuschätzen und einen Start auf sein eigenes Flugkönnen abzustimmen. Die Benützung des Fluggeländes erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr der Piloten und allfälliger Begleitpersonen.