Abgesoffen, eine Landewiese gefunden, heil auf den Boden gekommen.
Der Bauer kommt, was will er mir sagen?
Die meisten sind freundlich und sogar hilfsbereit, aber manchmal kommt es zu einem Streitgespräch, sogar eine Rauferei hat es schon gegeben.
Was tun?
Freundlich bleiben, deeskalieren, entschuldigen, auf die rechtliche Situation hinweisen, eine (kleine) Entschädigung anbieten.
Luftfahrtgesetz
Was steht im Gesetz?
Nach §9 Luftfahrtgesetz sind Außenlandungen genehmigungspflichtig.
§10 definiert die Ausnahmen unter „Nichtbewilligungspflichtige Außenlandungen und Außenabflüge“.
Eine Ausnahme sind Außenabflüge und -landungen von Hänge- und Paragleitern (1).4, aber nur wenn „der über das Grundstück Verfügungsberechtigte mit der Benützung einverstanden ist“ – die Ausnahme von der Ausnahme von der Ausnahme. Nicht ganz einfach zu lesen.
Anders verhält es sich nach §10(1).1 „für unvorhergesehene, aus Sicherheitsgründen erforderliche oder durch Mangel an Triebkraft oder Auftriebskraft erzwungene Außenlandungen (Sicherheitslandungen oder Notlandungen) und für der Eigenrettung dienende Fallschirmabsprünge“ – also absaufen, Retter-Abgang usw.
Abgesehen davon, dass man ja sowieso nichts anderes tun kann, sind solche Außenlandungen also ausdrücklich erlaubt. Und darauf kann man den Bauern hinweisen.
Schadenersatz
Wenn ein Schaden entstanden ist, muss er natürlich ersetzt werden. Für größere Schäden kommt die (gesetzlich vorgeschriebene) Haftpflichtversicherung des Piloten auf. Normalerweise wird der Schaden aber minimal sein, wenn überhaupt ein Schaden entstanden ist.
Laut NÖ. Landwirtschaftskammer ist der übliche Schadensersatz bei z.B. Grabarbeiten, wo nachher nichts mehr wächst, auf Wiesen bis zu 30 Cent/m2 und auf Feldern bis zu 60 Cent/m2. Der Schaden durch ein paar niedergetretene Grashalme, die sich wahrscheinlich von selbst wieder aufrichten, dürfte also minimal sein. Eine Entschädigung dient daher eher dazu, Respekt zu signalisieren. Ein paar kleine Geldscheine griffbereit zu haben, ist eine gute Idee.
Statistik
Um einen Überblick über die (Außen)landungen zu bekommen, bekommen wir von xcontest eine Liste mit den Koordinaten der Landungen von Flügen die von der Hohen Wand gestartet wurden. Diese Landungen können wir visualisieren, indem wir sie auf der Kataster-Karte markieren. Das ist natürlich nicht perfekt, allein schon deshalb weil Flüge nicht verpflichtend auf xconetst hochgeladen werden. Wir bitten euch daher, alle Flüge die mit einer Außenlandung geendet haben, auf xcontest hochzuladen.

In diesem Beispiel sind alle Landungen seit 2007 eingetragen, die wir von xcontest bekommen haben. Erwartungsgemäß finden die meisten Landungen auf den offiziellen Landeplätzen statt.
Wenn sich Landungen auf einem Grundstück häufen, und das ist dann auf dieser Karte ersichtlich, kann der Soaring Club dem Grundbesitzer eine Entschädigung anbieten. Auf keinen Fall geben wir eure Daten weiter – so einfach könnten wir das gar nicht, weil in der Liste von xcontest keine Personendaten enthalten sind.
Die Gemeinden werden davon informiert. Nach einer Außenlandung kann man den Bauern darauf hinweisen, dass er sich an die Gemeinde wenden kann, und die kontaktiert den Soaring Club.
